Riester Rente
Riester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente, welche vor allem für nicht Riester-Anspruchsberechtigte interessant ist, durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert.
Eigenschaften der RiesterrenteAlle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
Gesetzliche Bedingungen und EinschränkungenDie Förderung kann nur in zertifizierten, speziellen förderungsfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Weitere Nachteile sind:
FunktionsweiseDie Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Der Staat gewährt dafür zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Ein häufiger Irrtum ist, dass es nicht nötig sei, Zulagen zu beantragen, da die Günstigerprüfung des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung auszahlt. Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen. Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gem. AltZertG zertifiziert sind. Zertifizierungsvoraussetzungen
Zusätzlich hat der Gesetzgeber dem Anbieter weit reichende Informationspflichten auferlegt, z. B. über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage. Ferner muss der Versicherte der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Fällt diese dauerhaft weg, müssen die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden. Bei vorübergehendem Wegfall kann eine Stundung der Rückzahlung gewährt werden. Dies ist zum Beispiel bei Umzug ins Ausland der Fall. Kehrt man also vor dem Renteneintritt wieder in die Bundesrepublik zurück, so behält man die staatliche Förderung. Außerdem kann der Vertrag eine Verwendung des Altersvorsorgevermögens zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie vorsehen. Der Erwerber einer Immobilie darf aus dem angesparten Vermögen einen Betrag zwischen 10.000 und 50.000 EUR entnehmen, ohne dass dies förderschädlich wäre (Darlehen an sich selbst). Der entnommene Betrag muss jedoch spätestens bis zum 65. Lebensjahr in gleichen Raten zurückgezahlt werden. Da gegenwärtig kaum ein Sparer den Mindestentnahmebetrag angespart hat (Ausnahme: zusätzliche ungeförderte Sparzahlungen), wird diese Option der Riester-Rente erst in einigen Jahren in den Fokus rücken. Änderungen 2005Durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien von elf auf fünf reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch strittig. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde zudem gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass von dem Altersvorsorgevermögen ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden können und das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten. Ferner braucht der Versicherte nicht mehr jedes Jahr erneut die Zulage zu beantragen, sofern er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Änderungen 2006Das Alterseinkünftegesetz führt gemäß einer EU-Richtlinie für alle ab 2006 angebotenen Tarife zwingend die so genannten Unisex-Tarife ein. Bei einem Unisex-Tarif erhalten Frauen und Männer bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche Lebenserwartung für die Kalkulation der Tarife bisher am Geschlecht orientiert ist und Frauen statistisch die höhere Lebenserwartung haben, wird die Einführung von Unisex-Tarifen zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer führen. Für Männer bedeutet dies ab 2006 konkret, dass sie gegenüber den bis Ende 2005 üblichen Tarifen bei Neuabschlüssen ab 1. Januar 2006 für die gleiche Rentenleistung etwa 6,5 % mehr Beiträge aufwenden müssen. Geplante Änderungen 2007Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ab 2006 wurde als Ersatz eine Förderung im Rahmen des Riester-Sparens durch die große Koalition im Koalitionsvertrag versprochen. Von Anfang an war geplant, dass das Fördervolumen deutlich geringer als bei der früheren Eigenheimzulage sein werde (Einnahmeverbesserung für den Staat). Bislang konnten sich die Koalitionäre nicht auf ein Konzept einigen. In der SPD-Fraktion gibt es sogar Bestrebungen, das Wohn-Riester insgesamt scheitern zu lassen: „Wenn wir uns einigen, dass wir uns nicht einigen können, haben wir kein Problem“. Geplante Änderungen 2008
Zulagenberechtigte PersonenAnspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
Nicht anspruchsberechtigte PersonenEhepartner von anspruchsberechtigten Personen haben jedoch ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben, nicht vom Partner dauernd getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
Zulagen vom StaatDie Förderung besteht aus zwei Komponenten:
AltersvorsorgezulageDie Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zur einer Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht „direkt“ zu). Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde. Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass der Eigenbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird.
Der Mindestbeitrag, auch Sockelbeitrag liegt:
Der Sockelbeitrag beträgt ab 1. Januar 2005 einheitlich 60 EUR. Die Differenzierung des Sockelbetrages für Steuerpflichtige mit und ohne Kind entfällt. (Bei Unterschreiten des Sockelbetrages wird die Zulage nur anteilig gewährt.) Der maximal mögliche Betrag ist jedoch der als Sonderausgaben ansetzbare Betrag. Von diesem Betrag wird der volle Zulagenanspruch abgezogen – inklusive der Zulagen die einem nur mittelbar begünstigten Ehepartner zustehen (Rechenbeispiel 1). Der resultierende Betrag kann sehr klein oder sogar negativ sein. Da der Gesetzgeber Wert auf eine Eigenleistung gelegt hat, wurden "Sockelbeträge" für den Eigenbeitrag vorgesehen SonderausgabenabzugVon der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen, sondern eine Zulagenförderung. Der Sonderausgabenabzug findet nur statt, wenn ansonsten keine Steuerfreistellung der Beiträge durch die Zulagen erreicht wird. Ansonsten wäre die vollständige Besteuerung der Auszahlungen verfassungsrechtlich nicht zu halten (Doppelbesteuerung, Besteuerung nach Leistungsfähigkeit). In vielen Fällen - vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist - ergibt sich letztendlich kein steuerlicher Effekt. Die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind beschränkt auf
Achtung: Mittelbar Zulagenberechtigte bekommen keinen eigenständigen Sonderausgabenabzug eingeräumt. D. h. wenn ein Ehepartner die Kinder über das 3. Lebensjahr hinaus betreut und auf eine angestellte Erwerbstätigkeit verzichtet, so sind max. 1.575 EUR (ab 2008: 2.100 EUR) für das Ehepaar als Sonderausgaben anzusetzen. Der Sonderausgabenabzug hat in dieser Konstellation praktisch nie einen Effekt. Förderung während der KindererziehungszeitenWährend der Kindererziehungszeiten (Erziehende mit Kindern bis zu 3 Jahren) ist die erziehende Person unmittelbar zulageberechtigt. Hat sie im Vorjahr kein Einkommen erzielt, ergibt sich als Mindesteigenbeitrag der oben genannte Sockelbeitrag. Berechnung für die Frau (unmittelbar zulageberechtigt, durch Kindererziehungszeiten), Sockelbeitrag 60 Euro (5 Euro pro Monat); Zulagen: 114 für die Frau Von der Familie insgesamt aufzubringen: 858 Euro (71,50 Euro pro Monat) In diesem Beispiel werden die Zulagen der Kinder auf den Vertrag des Mannes gezahlt, damit der Eigenbeitrag dadurch gemindert wird. Würde man diese Zulagen, wie üblich, auf den Vertrag der Frau laufen lassen, würden diese sich weder bei ihr noch bei ihrem Mann mindernd auswirken. Bevor die Zulage beantragt wird, sollten die Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger geklärt werden, dies kann immer nur rückwirkend geschehen. Schädliche VerwendungDie Zulagen vom Staat und die Steuervorteile müssen bei den nachfolgenden Sachverhalten zurückgezahlt werden. Zudem sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge, ähnlich der Besteuerung von Lebensversicherungen, dann noch zu versteuern.
Bei folgendem Sachverhalt müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden:
ZuständigkeitenDie mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel übertragen. Die ZfA ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die ZfA übernimmt die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und ggf. Rückforderung von Zulagen. Sie steht dazu im Kontakt mit Finanzämtern, Anbietern, Besoldungsstellen und Familienkassen. Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen und ZfADie versicherte Person stellt den Zulagenantrag über das Versicherungsunternehmen. Das ausgefüllte Formular wird vom Versicherungsunternehmen erfasst und in elektronischer Form an die ZfA versandt. Das Versicherungsunternehmen kommuniziert mit der ZfA zu allen Vorgängen, wie schädlicher Verwendung oder Zulagenfestsetzung i. d. R. in elektronischer Form über den Versand und die Verarbeitung von strukturierten Daten im XML-Format. Dies soll den recht hohen bürokratischen Aufwand begrenzen, indem die gesamte Kommunikation mit Hilfe entsprechender Software automatisch im Betrieb eines Rechenzentrums und vor allem papierlos erfolgt. Zu diesem Zweck hat die ZfA ein so genanntes Kommunikationshandbuch veröffentlicht, in dem die technischen Modalitäten des Datenaustauschs festgelegt sind. Förderfähige SparformenAus dem bereits bestehenden Angebot der verschiedenen Anbieter haben diese dann spezielle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, zertifizierte Tarife entwickelt. Diese sind unter dem jeweiligen Namen bereits bekannt - erfüllen aber in ihren Sonderformen die Voraussetzungen zur Riester-Rente:
Vor-/Nachteile der Sparformen: Bei Lebens- und Rentenversicherungen sowie bei Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, ist die Kostenstruktur oft intransparant. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Bei einem staatlich geförderten Banksparplan oder Fondssparplan sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wieviele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden. ProfitabilitätDie Frage, ob sich der Abschluss eines Altersvorsorgevertrags für den Anleger lohnt, erfordert eine differenzierte Betrachtungsweise. Zum einen gilt es, die Vor- und Nachteile der Riester-Rente - also die Grundrendite, die alleine aus der staatlichen Förderung heraus entsteht - zu ermitteln, zum anderen ist die Anlagerendite zu sehen, die später der eigentliche Vertragsanbieter mit den Sparbeiträgen erwirtschaftet. GrundrenditeDie Grundrendite (Grund- und Kinderzulagen und der steuerliche Vorteil) ist sehr von der persönlichen Situation des Anspruchsberechtigten abhängig und kann, vor allem nicht über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, berechnet werden. In der Praxis werden sich nämlich häufig die Berechnungsgrundlagen bis zum Renteneintittsalter aufgrund von Gehaltserhöhungen, Arbeitgeberwechsel, Heirat, Scheidung, Kinderzuwachs oder Beendigung des Kindergeldanspruches ändern. Die Grundrendite kann im Einzelfall, mit den vorgenannten Einschränkungen, durch Betrachtung der Summe der effektiv aufgewendeten Beiträge und der Gesamtsumme der auf den Vertrag eingezahlten Prämien (bzw. garantierte Auszahlungssumme) berechnet werden. Auch die Förderquote ist ein Indiz für die Grund-Profitabilität der Riester-Förderung. Die Förderquote gibt die Relation zwischen Förderung (Zulagen und ggf. zusätzlicher Steuervorteil) und Eigenbeitrag bekannt. Je höher die Förderquote, desto höher die Grund-Rendite. Für folgende Anspruchsberechtigte ist die Riester-Rente aufgrund der Grund-Rendite besonders interessant:
Auch sollten die steuerlichen Auswirkungen, im Rahmen der Grund-Rendite, während der Rentenzahlungsphase betrachtet werden. Die Nettorentenleistung ist jedoch ebenfalls nur schwer vorherzusagen. Sie wird nämlich wesentlich von Art und Höhe anderer Alterseinkünfte beeinflusst. Rendite der VertragsanbieterIm zweiten Schritt gilt es, die Rendite zu betrachten, die die Vertragsanbieter mit den eingezahlten Prämien erwirtschaften. Diese ist häufig den artverwandten Produkten, ohne Riester-Zertifizierung, der jeweiligen Vertragsanbieter ähnlich. Bei einem direkten Vergleich werden Riester-Verträge, aufgrund der Zertifizierungsvorschriften, geringfügig schlechtere Renditen erwirtschaften (z. B. auf Grund der Kosten für die Kapitalgarantie). Jedoch kann man von normalen Produkten auch auf die Leistungsfähigkeit der Riester-Verträge schließen. Hier bieten die üblichen Ratings und Rankings der Fachpresse einen Überblick. Auch sollten dabei immer verschiedene Anlagestrategien untereinander verglichen werden. Auch die Art der Nutzung der Riester-Rente als private oder als betriebliche Vorsorge kann Unterschiede bringen:
DatenschutzFür die Zulagebeantragung wird eine Reihe von Daten erhoben, die für den eigentlichen Vertragsanbieter unerheblich sind. Dazu gehören Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug. Da der Anbieter diese Daten aber vorhalten und bearbeiten muss, ist das Verfahren aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. Diese Daten werden an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit den Finanzämtern, Familienkassen und ggf. Besoldungsstellen. Da die Familienkasse bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber des Anlegers ist, geraten auf diesem Weg Daten an den Arbeitgeber, die dieser nicht für eigene Zwecke benötigt. Kritik am KonzeptAm Konzept der Riester-Rente wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt.
erhöht. In vielen Fällen (Veranlagung gemäß Grundtabelle, Doppelverdienerehepaare) ist die Riester-Zulage also kein „Geschenk“ des Staates, sondern dient lediglich dazu, eine doppelte Besteuerung zu verringern. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge aber immer an.
Quelle: Riester Rente
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||