Private Krankenversicherung Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform 2006 beabsichtigt, mehr Wettbewerb zwischen gesetzlicher und private Krankenversicherung herzustellen.
In einem Koalitionsgespräch am 4. Oktober 2006 wurden die folgenden Punkte vereinbart:
- Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.
- Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln können. Dazu sollen die Altersrückstellungen bei Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
- Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduzierte sich der Beitrag auf die Hälfte.
- Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll nicht stattfinden.
Weitere Informationen:
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Annahmevoraussetzungen
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Altersrückstellungen
Beitragsstabilität und medizinischer Fortschritt
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Abrechnungswesen
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Leistungen
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Gesundheitsreform
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