Private Krankenversicherung Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform 2006 beabsichtigt, mehr Wettbewerb zwischen gesetzlicher und private Krankenversicherung herzustellen.

In einem Koalitionsgespräch am 4. Oktober 2006 wurden die folgenden Punkte vereinbart:

  • Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.
  • Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln können. Dazu sollen die Altersrückstellungen bei Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
  • Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduzierte sich der Beitrag auf die Hälfte.
  • Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll nicht stattfinden.

Weitere Informationen:

Krankenversicherungsarten
Annahmevoraussetzungen
Beiträge
Beitragssteigerung
Altersrückstellungen
Beitragsstabilität und medizinischer Fortschritt
Standardtarif
Beitragsrückerstattung
Abrechnungswesen
Vertragsgestaltung
Leistungen
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Gesundheitsreform

Kostenlose Private Krankenversicherung Rechner

Versicherungen im Versicherungsvergleich
Private Krankenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Private Rente Riester Rente Rürup Rente Altersvorsorge Lebensversicherung KFZ Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung Risikolebensversicherung Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung