Private Krankenversicherung Beitragsrückerstattung
Als Beitragsrückerstattung versteht man die teilweise Erstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge zur Krankenvoll- und auch Zusatzversicherung. Sie wird gewährt, wenn der Versicherte, je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich, jedoch mindestens ein Kalenderjahr keine Leistungen vom Versicherer in Anspruch genommen hat.
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