Private Krankenversicherung Beiträge

Die PKV erhebt, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht - Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und häufigerer Inanspruchnahme von Behandlungen in der Regel teurer.
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Tarifliche Leistungen - Höhere Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand - Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
    • Risikozuschläge sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen, jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers, je nach Gesundheitszustand, nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
    • Leistungsstaffelung - Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
    • Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose ener bestimmten Vorerkrankung aus.
    • Ablehnung' - Private Krankenversicherer können, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Ausnahme sind Nachversicherung eines Neugeborenen. Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss der Neugeborene unabhängig seines Gesundheitszustandes ohne Risikozuschläge vom Versicherer akzeptiert werden Kontrahierungszwang.

Weitere Informationen:

Krankenversicherungsarten
Annahmevoraussetzungen
Beiträge
Beitragssteigerung
Altersrückstellungen
Beitragsstabilität und medizinischer Fortschritt
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Beitragsrückerstattung
Abrechnungswesen
Vertragsgestaltung
Leistungen
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Gesundheitsreform

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